Geschichte der Umgebung

Der Wald Hochpochten

Der Wald Hochpochten

Von Werner Schumacher, Kaisersesch

Existenzgrundlage für Müllenbach, Laubach und Eppenberg

Bis ins 19. Jahrhundert hinein waren die Nutzungen des Waldes Hochpochten für die Bewohner der anliegenden Dörfer, auch für die westlich des Waldes gelegenen, Ulmen, Auderath und Alflen überlebenswichtig. Weil aber allein die Schilderung der Beziehungen zwischen Ulmen und Hochpochten den vorgegebenen Rahmen sprengen würde, werden die letztgenannten Orte nur insoweit einbezogen, wie es zum Verständnis des Aufsatzes notwendig erscheint.

Über die Art der Waldnutzungen und über die Streitigkeiten zwischen den einzelnen Gemeinden bzw. der Gemeinden mit den Eigentümern des Waldes soll hier berichtet werden, wobei allerdings vorab einige Bemerkungen erlaubt sein sollten: Sie werden im folgenden von Diebstahl, Holzfrevel, tätlichen Angriffen usw. lesen, alles strafbewehrte Delikte die Sie allerdings unter folgenden Aspekten sehen sollten. Unsere Vorfahren in den Eifeldörfern mußten von den kargen Erträgen der Felder ihre meist vielköpfige Familien ernähren, Kunstdünger gab es damals noch nicht. Dann war dort direkt vor ihrer Haustür der große Wald, der ihnen alles das bieten konnte was sie zum Leben benötigten. Brenn- und Bauholz, Weidegelegenheit für Groß- und Kleinvieh, Buchecker für die Schweinezucht und zur Ölgewinnung, Waldrodungen zum Anlegen neuer Äcker. Doch diese Früchte durften sie nicht, oder nur in ganz geringem Umfange nutzen während die adeligen Eigentümer selbst viele Jahrhunderte lang Raubbau am Walde trieben, um ihren aufwendigen Lebensunterhalt zu finanzieren. Unabhängige Gerichte, die dem "einfachen" Volk evtl. in ihrer Not helfen konnten, gab es nicht, denn die Gerichtshoheit lag in Händen der Feudalherren. Richter und Beisitzer waren von den Herren abhängig und entschieden meist dem entsprechend.

Man sollte aus diesen Gründen das Handeln der Menschen dieser Zeit eher als von der Not getrieben, wenn man so will, als straflosen "Mundraub" betrachten und nicht als strafbares Delikt. Daß sich aus diesem Selbsterhaltungstrieb heraus auch die Dörfer und Menschen gegenseitig bekämpften liegt wohl in der Natur der Sache und dürfte sich im Grunde bis heute nicht geändert haben.

Lage, Größe und Eigentümer

Das Waldgebiet Hochpochten liegt etwa 6 bis 9 km westlich von Kaisersesch, 2 bis 5 km östlich von Ulmen im Osten begrenzt durch die "Untere Endert" (seit dem 19. Jh. Lesierbach genannt) bis hin im Westen zur "Oberen Endert". Die nordwestliche und nördliche Grenze bildeten die Gemeinden Ürsfeld und Lirstal, die südliche die "Mittlere Endert".

Die ursprüngliche Flächengröße betrug ca. 1070 Hektar.

Erstmals erwähnt ist Hochpochten Jahre 1052 in einer Urkunde, in welcher Erzbischof Eberhard von Trier dem Stift St. Martin in Münstermaifeld den Wald "Puthena" schenkte. In Zusammenhang mit dem Verlust seiner Rechte in Polch wurde das Stift im Laufe der Jahrhunderte auch aus seinen Rechten in Hochpochten verdrängt. Etwa seit der Mitte des 13. Jahrhunderts kam Hochpochten dann an die "limitatores et universi heredes de Polyche", eine Adelsgesellschaft, die sich wahrscheinlich ursprünglich aus Angehörigen der in Polch ansässigen adeligen Grundbesitzer, später aus deren legitimen, meist im Kurfürstentum Trier begüterten Nachkommen, zusammensetzte und "Der Adeligen-Erben-Dingtag" bzw. "Die Adeligen Märker zu Polch" genannt wurde.

Zusammenhängend mit dem Erwerb des Gerichts zu Polch und der Herrschaft von Kobern durch Erzbischof Balduin 1354 und durch Bestätigung dieses Erwerbs durch Kaiser Karl IV. an den Nachfolger Balduins, Erzbischof Boemund II. im Jahre 1356, waren die Erzbischöfe von Trier gleichzeitig Vorsitzender = "höchster Erbe" des Adeligen-Erben-Dingtag's zu Polch geworden. Der Erzbischof von Trier übte also bezüglich des Waldes Hochpochten eine Doppelfunktion aus, die ihn nicht selten in Konflikte brachte, da er einerseits als Landesherr die Interessen Kurtriers und andererseits als "Höchster Erbe" die Interessen des Adeligen-Erben-Dingtages zu vertreten hatte.

Die Nutzungen des Waldes, Lebensnotwendigkeit und Streitobjekt

Am 7. Sept. 1370 erhielt per Vertrag mit den Adeligen-Erben der Gobel von Polch und seine Ehefrau Nese, gegen Wachszinsen die Rodungen, die er zuvor eigenmächtig auf Reyerstroth, dem heutigen Vorpochten, angelegt hatte, verpachtet. Daneben hatten bis in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts weitere Ulmener Bürger auf Reyerstroth gerodet und sich dort angesiedelt, die Pacht an die Adeligen-Erben zahlten. Den Rodungsbeispielen scheinen auch Bewohner anderer Orte gefolgt zu sein, so war eine Wiese im "Frauenbornsiefen" 1482 an einen Müllenbacher für 2 Pfund Wachs an die Kirche von Polch, sowie 1489 verschiedene Wiesen und Ackerland an den Bruder Clas und seine Nachfolger zu Driesch "wegen unserer lieben Frauen daselbst" - vermutlich einer Stiftung der Adeligen-Erben - für 1 Pfund Wachs für die Kirche von Polch verlehnt. (Landeshauptsarchiv Koblenz= LHAK 1 C 4718, 4823, 17033)

Als 1534 auf der Burg Cochem, wegen eines Weidestreites zwischen den Gemeinden Müllenbach und Ulmen verhandelt wurde, brachten die Ulmener vor: "daß der und jener Büsch und Hecken gerodet und Wiesen und Äcker daraus gemacht und teils andere, teils sie selbst den Polcher-Erben Pacht dafür gezahlt hätten". Müllenbach entgegnete dem: "Daß wer in Hochpochten hauen und roden will, dies mit Willen derer von Polch tun muß, und daß die drei Schmiede von Ulmen viel Büsch und Hecken ausgehauen, die Plätze gerodet und Felder daraus gemacht" und "daß bis in die zweite Hälfte des 15.Jh. die Ulmener wohl anderthalb hundert Morgen gerodet und zu Feldern und Wiesen gemacht hätten". Diese Aussage bekräftigten sie durch die Zeugenaussage eines 80jährigen Zeugen aus Ürsfeld der zu Protokoll gab: "In derselbigen hecken habe er Gezeuge und der Müllenbacher Hirte oft und viel mit ihrem Vieh gehütet".

1555 bestimmte die Waldordnung, daß diejenigen "so bei und neben Pochtinger gewelts (Polcher Wald) rod machen, bei einem halben morgens landts von dem walt pleiben".

1618 bei einer Waldbereisung durch die Adeligen-Erben beschwerten sich die Gemeinden Ulmen, Laubach, Müllenbach und Eppenberg heftig gegen die von den Erben zugelassenen Rodungen im Bereich der "Mittleren und Unteren Endert" weil sie darin eine Einschränkung und Behinderung ihrer Weiderechte sahen.(LHAK 1 C 4787)

In der Zeit des 30jährigen Krieges, in der Kriegslasten und Bevölkerungsrückgang die Schaffenskraft der Menschen lähmten, kamen die Rodungen fast zum Stillstand. In den Folgejahren beschränkte man sich darauf, Verlorenes wiederzugewinnen und den alten Besitz instandzusetzen.

1676 wurden die Wiesen "Ronden Sohr", "Auf der Pletsch" und "Im Motzenseifen" an drei Müllenbacher auf 8 Jahre, mit der Auflage "sollten dieselbe von bewachsenen Dornen ausbutzen", verlehnt.

Im Dingtagsprotokoll vom 9.1.1691 heißt es dann: "Item Johannes Fischer von Alflen ist auf ratification verwilligt ein Mühlgen (wohl die spätere Lehnenmühle) in der Endert, da die Bäche zusammenlaufen zu bauen". Die Pacht wurde auf einen Gulden festgesetzt, jedoch in den folgenden Jahren ermäßigt: "weilen dieselbige Platz ein solches verworfenes ödes Orth gewesen, daß von selbigem etwas zu gewinnen, viel weniger eine Mühle darauf zu setzen, allen menschen gleichsam eine Unmöglichkeit seye.....". (LHAK 1 C 4715/17, 4801, 4816)

Nach den Dingtagsprotokollen bestanden damals schon folgende Mühlen:

die Perlemüll auch Prolingsmühle genannt sowie die Öhlmühle, die Zirwesmühle und die Martental-Springiersbacher Mühle auf der Müllenbacher Seite, und die Wagemühle bzw. Auderather Mühle auf der Auderather Seite, die bisher die umliegenden Dörfer versorgt hatten, so daß es für die neue abgelegene Mühle nicht viel Kundschaft gab.

1702 erhielten "Franz Kremer und modo Hans Stephen Brost auf geleistete Caution" eine Lehnung über das sogenannte Pützfeld gegen Korn- und Haberlieferung, die sie jährlich ohne Verzug und auf eigene Gefahr am Dingtag, nach den hl. drei Königen nach Polch zu liefern hatten. Gleichzeitig wurde ihnen erlaubt ein Hofhaus dort hin zu bauen und den Weidgang, aber ohne Nachteil für die benachbarten Gemeinden, in Anspruch zu nehmen.

Die Gewinnung von Holzkohle beschränkte sich auf den eigenen Bedarf des Kurfürsten und der Adeligen-Erben sowie, gegen Bezahlung, der Gemeinde Polch. Die Schmiede der benachbarten Dörfer erhielten, gegen Entgelt Holz zum Kohle brennen. Nach einer Rechnung von 1641 erhielten Kohlebrenner aus Ulmen 2, Alflen 1, Müllenbach 1, Jörgweiler (Georgsweiler heute Büchel) 1, Holz zum Kohle brennen.

Das Brennen von Pottasche, die zur Glasherstellung, als Reinigungsmittel und nicht zuletzt für die Felddüngung genutzt wurde, war eine wichtige, wenn auch nicht sehr umfangreiche Nutzung des Holzes. Pottasche wurde sicher schon früher gebrannt, erstmals erwähnt wird sie 1649, als dem Simon Kliss von Müllenbach das Brennen für 40 Reichstaler genehmigt wurde. Obwohl in den Verträgen mit den Pottaschebrennern stets festgelegt wurde, daß "kein schädliches, nur abfälliges" Holz benutzt werden durfte, sahen sich im 18. Jahrhundert die Adeligen-Erben wiederholt genötigt, das Pottaschebrennen, vor allem für die Pächter der Höfe, zu verbieten.(LHAK 1 C 4715/17). Während das Pottasche brennen früher auf Brenner in den umliegenden Orten (z.B. Ulmen, Müllenbach und die Höfe in Hochpochten) verteilt war, hatte es sich offensichtlich Anfang des 19. Jahrhunderts auf Kaisersesch konzentriert. 1836 werden 6 Pottaschebrennereien in Kaisersesch genannt.

Das Weiden des Viehs auf der Waldweide war für die umliegenden Dörfer mehr oder minder überlebenswichtig und die Frage der Berechtigung dazu immer wieder ein Streitpunkt zwischen den Gemeinden. So behauptete z.B. Ulmen in dem schon erwähnten Streit von 1534, daß die Gemeinde in den Wiesen und Hecken im oberen Teil der Endert allein weideberechtigt sei, während Müllenbach anführte, daß die fraglichen Flächen, wenn die Frucht und das Heu entfernt sei, auch für die Gemeinden Müllenbach, Laubach, Eppenberg und Hauroth gemeindeweidig seien.

1555 versuchten die Adeligen-Erben die von alters her geltenden Weideberechtigungen der Gemeinden - mit Ausnahme von Ulmen - in Pachtverhältnisse zu überführen und wollten bestimmen: "Item Müllenbach, Laupach, Eppenberg und dem Hof Winderich sollen die Geissen auf pichtinger gewältds zu treiben verbohten sein, und wo sie darüber farren, gepfändet werden und sonst mit irem viehe sich des weidtganks halber vergleichen und etwas von obgemeltem Weidtgank jeerlich zu geben oder aber sich des weidtganks zu müssigen und zu enthalten". Der Kurfürst stimmte zwar dem Verbot des Eintreibens von Geissen zu, verlangte aber, daß die alten unentgeltlichen Weidegerechtigkeiten für Müllenbach, Laubach und Eppenberg unverändert bestehen blieben.

Entgegen einer kurfürstlichen Verordnung, die es ohne landesfürstliche Genehmigung nicht erlaubte "die Anrüstung neuer Höfe und Wohnungen außerhalb der Flecken und Dörfern, besonders in Waldungen und Heiden inhibiert (LHAK 1 C 4818), verpachteten die Adeligen-Erben im Jahre 1705 die sog. "Medemsfelder" an Johann Fischer und P.P. Gilles samt Angehörigen und die Felder auf "Gerhardsrodt" an Th. Wagner und Joh. Welling von Müllenbach, wobei sie "sollen Aufsicht auf das Gewäld haben und dafür das Pfandrecht geniessen" und erlaubten den Pächtern dort ihre Hofhäuser zu errichten. In dieser Maßnahme sah Ulmen ein Angriff auf seine Lebensinteressen durch Einschränkung seiner Weidegerechtigkeit und Ackernahrung und eine Beeinträchtigung seiner Behölzigungsrechte. Kurzerhand ließ der Ulmener Kellner (eigentlich Finanzverwalter, hier wohl als Vertreter des kurfürstlichen Amtmannes tätig geworden) die neu erbauten Hütten der Höfer niederreißen. Die Adeligen-Erben, unterstützt vom Curatus von Müllenbach sahen und in der Besteuerung der Hofleute durch den Ulmener Kellner eine Verletzung ihrer Immunität und klagten beim Kurfürsten gegen die Gewaltmaßnahmen. Im Auftrage des Kurfürsten führte der Mayener Amtsverwalter Hürter eine Untersuchung durch, die im Grunde aber zu nichts führte.

Im Gegenteil, die Adeligen-Erben entzogen einige bisher an Ulmener verpachtete Felder diesen, und verliehen sie an "die eigenen Untertanen" und verpachteten 1706 den früheren Schulmeistern P. Faber und Th. Wellings das "alte Roth" in der Nähe des Höchstberges. Die Ulmener beantworteten dies wieder mit der Niederreißung von 2 Häusern, 2 Scheunen und einem Backofen sowie der Zerstörung eines Gartens. Ebenfalls 1706 kam es dann zur Klärung wesentlicher Streitpunkte, bei denen Ulmen das alleinige Weiderecht auf Reyerstroth (Vorpochten) zuerkannt wurde, die übrigen Gemeinden aber den übrigen Wald zur Beweidung durcheinander erhielten.

1706 beschwerten sich die Erben wiederum beim Kurfürsten, weil die Hofleute mit Simplen, Nahrung, Rauch und Kriegsfouragekosten von landesfürstlicher Seite belastet wurden, was gegen das angebliche Immunitätsrecht Hochpochtens verstoße. Die Beschwerde wurde 1707 vom Kurfürsten abgelehnt, er erlaubte jedoch wegen des drohenden Winters den Aufbau der von den Ulmenern verwüsteten Hütten zum Schutz der Menschen und Früchte. Die Ulmener rissen auch diese Hütten nieder und pfändeten die Flinte des Waldförsters, weil dieser "gegen ihre uralte Gerechtsame umliegenden Dörfern und Privaten den Ecker, den er von den Adeligen Erben gepachtet hatte, überlassen, daß jede Hausstatt, die Ecker schlägt, ihm ein Pfund Öl überlassen sollte, daneben durch ganze Herden fremder Schweine gegen gewisse Zahlung den Ecker aufzehren lassen und also sie für die ihre Mangel leiden müssen, so anzusehen sie zu erdulden nicht schuldig, und ein jeder in seiner possession sich kräftigst mateniren befugt sei". Obwohl ein kurfürstlicher Befehl die "Ulmener sollen vorbehaltlich verwirkter Strafe den kurfürstlichen Befehlen gehorchen" erging, zogen sich die Auseinandersetzungen wegen des Nacheckers durch das ganze Jahr 1707 in dem z.B. die Ulmener die zum Nachecker zugelassenen Müllenbacher Schweine pfändeten.

1708 begann der Hochpochtener Müller auf seinen Pachtflächen "Maisfeld" und "Heunel oder Hunel", trotz erneutem kurfürstlichen Verbot, mit dem Bau eines neuen Wohngebäudes und stellte den Bau auch nicht nach einem strengen kurfürstlichen Verbot ein. 1711 war der Hof auf dem Heunel fertiggestellt, dem 1714 der Hof auf dem Maisfeld folgte. 1711 begannen neue Streitigkeiten: Ulmen beanspruchte die Weidegerechtigkeit im ganzen Hochpochtener Bezirk wie abgesteint, abfälliges Holz unentgeltlich, sowie die Mitnutzung neben dem Pächter des Eckers. Bedingt dadurch, daß der Vertreter der Adeligen-Erben bei der Verhandlung vor der Regierungskommission schlecht unterrichtet war, konnte Ulmen das Ergebnis zu seinen Gunsten buchen und trotzdem kam es 1713 und 1714 wieder zu Auseinandersetzungen, teils wegen Verpachtung der Fallholznutzung an die Gemeinden Laubach, Müllenbach und Eppenberg sowie des Ackers an die Gemeinde Alflen, teils wegen der angeblichen oder tatsächlichen Errichtung von Hofhäusern

1714 gab es folgende Höfe, die alle für lange Zeit - bis 1768 - bestehen blieben:

Auf den Rödern am Höchst mit Peter Faber als Hofmann

Auf den Rödern am Höchst mit Franz Schwarz als Hofmann

Gerhardsroth mit Franz Werner als Hofmann

Steinmannskaul mit Hermann Arends als Hofmann

Pützfeld mit Hans Stephan Prost als Hofmann

Pützfeld mit Johann Schneider als Hofmann

Hunel (oder Hundel) mit Friedrich Fischer als Hofmann, Sohn des Joh. Fischer

Mühle u.d. Weissebuch mit Johann Fischer als Hofmann

Maisfelder Hof mit Peter Fischer als Hofmann, Sohn des Joh. Fischer

Hof an der Straße mit dem Köhler Johann Berg.

Diese Verhältnisse blieben in den folgenden Jahrzehnten nicht unverändert erhalten und nicht ohne mehr oder weniger empfindliche Störungen seitens der Gemeinden, vor allem Ulmen, aber auch Laubach, Müllenbach und Eppenberg.

Dazu kamen die Differenzen zwischen den Hofleuten und den Adeligen-Erben, die sich durch das ganze 18. Jahrhundert zogen. Wiederholt sahen sich die Erben gezwungen "gegen die Haltung von fremdem Vieh und die Aufnahme von fremdem Volk und anderem liederlichen Gesindel und Beisassen" auf den Höfen einzuschreiten. Dies kam vor allem dadurch, daß sich die Kinder der Hofleute nur mit Einwilligung der Adeligen-Erben auf den Hof verheiraten durften, diese Bestimmung aber des öfteren überschritten und auf einem Hof zwei und mehr Haushaltungen eingerichtet wurden, die an allen Nutzungen wie die Hofleute teil hatten. 1739 wurde deshalb beschlossen, den Amtsverwalter zu Cochem "zu requirieren, ohne längeres Verweilen alle in Hochpochten befindlichen Beisassen wegschaffen zu lassen.

Die Viehhaltung, auf die Waldweide angewiesen, war für die Hofleute lebenswichtig. 1723 wurde die Viehhaltung begrenzt in dem jeder Hof maximal 6 Stück Rindvieh und 8 Schweine erlaubt wurden, während die Haltung von Geißen und Schafen - wie bisher - ganz verboten war. Da sich die Hofleute aber nicht von Geißen und Schafen trennen wollten, kam es Anfang des 18. Jahrhunderts bereits zu Strafen und Zwangsmaßnamen , 1726 sollten binnen 8 Tagen die Geißen unter Androhung der Wegnahme abgeschafft werden und für jedes Stück mußten 18 Albus Strafe bezahlt werden, 1727 wurde die Wegnahme der Geißen befohlen und 1728 erhielten die Waldförster u.a. den Befehl, die Geißen und Schafe der Hofleute niederzuschießen.

Eine gewisse Ausnahmestellung unter den Höfen nahm, als gewerblicher Betrieb, die Mühle ein, die 50 Jahre lang - bis 1740 - in der Hand der Familie des Erbauers Fischer war. Der Betrieb war jedoch so zurückgegangen, daß der letzte Müller, M. Fischer, die Mühle hatte verfallen lassen, daß ihm 1739 befohlen wurde, sie bei Verlust der Lehnung sofort instandzusetzen. Da dies erfolglos blieb, wurde der Müller 1740 "abgeschafft" und zur Zahlung der Instandsetzungskosten verurteilt. Dem kam er jedoch durch Flucht zuvor, nachdem er das Mühlengeschirr vorher zur Seite geschafft hatte. 1741 wurde die Mühle dem Mathias Korf von Ulmen verpachtet, der vergeblich versuchte in der Nachbarschaft Kunden zu finden und dabei auf den Widerstand des Müllers des Amtes Mayen, der ihm die "altem Herkommen gemäß nach Müllenbach gemahlene Frucht und das Mahl abgepfändet hatte, ihm auch nicht gestatten wollte, ins Amt Mayen zu mahlen. (Müllenbach, Laubach, Eppenberg, Hauroth, Kalenborn und Masburg gehörten damals zum kurfürstlichen Amt Monreal im Oberamt Mayen). Da weder Korf noch sein Bürge in der Lage waren, die Mühle wieder richtig herzurichten, wurde 1749 beschlossen, die Mühle "durch Försteren Stoll wieder unter das Trucken zu stellen". 1750 wurde die Mühle dem Servatius Ahrends, einem Bruder des Hofmannes H. Arends, verpachtet, der aber mit den gleichen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, wie seine Vorgänger. So beschwerte er sich beispielsweise 1757 darüber, daß drei fremde Müller in der Adeligen Gerechtigkeit Mahlgut holten, worauf die Adeligen-Erben ihren Waldförstern und Hofleuten befahlen, diese mit Pfändung aus Hochpochten fernzuhalten. Und auch 1761 hatte der Müller Grund zur Klage, daß trotz des Verbotes der Adeligen-Erben die "auswendigen Müller", ohne sich um das Verbot zu kümmern "beständig mit ihrem Vieh in unsere herrschaftliche Gerechtigkeit fahren und Früchte abnehmen umb zu mahlen, und mich wollen sie absolute nicht dulden, daß ich dagegen in ihre Gerechtigkeit fahren solle, umb Früchte anzunehmen und selbe zu mahlen". Mit Hilfe der Adeligen-Erben und Pfändungen gelang es dem Müller nur allmählich, den Mahlzwang bei den Hofleuten durchzusetzen.

1765 wurde die Mühle durch Hochwasser völlig verwüstet und mußte gänzlich erneuert werden. Neben dieser Mühle befand sich noch eine Ölmühle, die allerdings lange außer Betrieb war, und 1766 von dem Müller Ahrends neu betrieben wurde.

1739 hatte ein Mann von Müllenbach, ohne Genehmigung der Adeligen-Erben versucht, eine zweite Mühle in Hochpochten zu errichten. Da er sich nicht mit den Erben auseinandersetzte riß er in den Folgejahren die bereits errichtete Mühlmauer wieder ab.

Und immer wieder kam es zu Streitigkeiten zwischen den Gemeinden und den Eigentümern.

Die Adeligen-Erben klagten besonders über die ständigen Gewalttaten der Gemeinden Laubach, Müllenbach und Eppenberg, die das Vieh nach wie vor auch dort in den Wald trieben, wo sie kein Recht hätten, die Wiesen der Hofleute beweideten, ja selbst jene ebenso wie die Stoppelfelder der Höfe von ihren Schweinen durchwühlen ließen. Die Hirten der Gemeinden, denen täglich noch zwei Männer mitgegeben wurde "die ravages zu susteniren" griffen die Hofleute tätlich an. Die Gemeinden ihrerseits beklagten sich, daß die Hofleute zahlreiches gemietetes Vieh auf die Weide trieben und Plätze, die zu den gemeindlichen Weideplätzen gehörten, im Enderttal, zu Wiesen und Äckern gemacht hätten. Diese Anlagen wollten sie nicht dulden und hätten die Zäune weggerissen. Gewaltmaßnahmen und Pfändungen von beiden Seiten verschärften die Lage, kurfürstliche Dekrete, in denen mit erheblichen Strafen gedroht wurde, nahmen die Gemeinden einfach nicht an und warfen sie den Waldförstern kurzerhand vor die Füße. Erst der Entzug der Behölzigungsrechte für die Gemeinden 1715 brachte wenn auch erst 1722 einen Erfolg, in dem die Deputierten der drei Gemeinden auf dem Dreikönigsdingtag erklärten, daß sie keinen Prozeß mehr haben wollten und im Gegenzug dafür die Brennholzberechtigung für 2 Jahre erhielten, die jedem Haushalt für 2 Kopfstücke überlassen wurde. Zusätzlich wurde ein Holztag für die Gemeinden eingerichtet.

Bei der Ortsbesichtigung von 1723 war das Verhältnis der drei Gemeinden zu Hochpochten dahin geklärt worden, daß die Gemeinden auf ihre Weideansprüche verzichten sollten, das Holz aber, wie schon vorher, auch in den folgenden Jahren von den Adeligen Erben kaufen müßten. Laubach und Eppenberg scheinen sich, abgesehen von den stets wiederholten gewalttätigen Freveln an Weide und Holz, mit dieser Regelung abgefunden zu haben. Nicht so auf die Dauer die Gemeinde Müllenbach, die, dem Walde am nächsten gelegen, stets am nachdrücklichsten ihre Ansprüche in Hochpochten durchgesetzt hatte und nun auf dem Prozeßweg ihr altes Weiderecht in ganz Hochpochten gegen die Gemeinde Ulmen wieder zu erlangen suchte. Das erste Urteil in diesem Prozeß fällte das Amt Cochem 1771 und sprach darin der Gemeinde Ulmen den alleinigen Weidgang zu. Müllenbach wandte sich darauf an das Trierer Hofgericht und erhielt dort am 21. Juni 1775 die Bestätigung, daß der Gemeinde gar kein Weiderecht gebühre. Schon am 5. Aug. 1775 mußte der Cochemer Amtsverwalter berichten, daß die Müllenbacher gegen das rechtskräftige Hofgerichtsurteil restitutionem nachgesucht haben, aber sogar über dieses Gesuch hinaus den ganzen Wald mit ihrem Vieh beweiden. Es sei ihnen dies auch am 9. Juli vom Amt verboten worden, und hätten die Ulmener darnach am selben Tag zwei und am 18. Juli einen Ochsen gepfändet. 1777 kam es wegen der Weide zwischen Ulmen und Müllenbach zu Schlägereien. Aus den weiteren, über diesen Streit erhaltenen Akten geht zunächst hervor, daß die Gemeinde Müllenbach vom kurfürstlichen Oberhof am 29. Febr. 1788 in ihrem Weiderecht, "jedoch nur bis an den dortigen hohen Kreuzweg" bestätigt worden ist. Sie scheint aber mit diesem Bescheid nicht zufrieden gewesen zu sein, denn im Juni 1789 kam die Sache in Trier abermals zur Verhandlung, nach der Müllenbach unter Verurteilung zu den Kosten an den "Richter voriger Instanz" verwiesen wurde. 1791 berichtet das Amt Münster, daß Müllenbach, Laubach und Eppenberg - dem Masburger Weistum entsprechend - nur bis zur Pudelstraße zur rauhen Weide berechtigt seien.

Über die ziemliche regelmäßigen, anfangs recht unbedeutenden Holzabgaben gegen Bezahlung bzw. die Ablehnung ihrer Kaufanträge an Laubach und Müllenbach berichten jeweils die Dingtagsprotokolle. Auch sie konnten die Holzfrevel nicht ganz verhindern. Eine besondere Rolle scheint bei ihnen der Curatus von Müllenbach gespielt zu haben, der mit dem Oberförster verfeindet war, auch selbst, ebenso wie sein Bruder, wegen Holzdiebstahls bestraft werden mußte (LHAK 1 C 4828). 1780 haben der Pastor Gilles und die "Müllenbacher Gemeindsleute die ihnen wegen Holzdiebstahls auferlegte von 15 auf 10 Rtlr. ermäßigte Strafe noch nicht bezahlt; die Müllenbacher sagten, sie wären dem Pastor das Holz zu fahren schuldig und hätten nicht gewußt, daß es gestohlen war". Bartholomäus Gilles in Müllenbach geboren und dort Vikar von 1769-1786, ließ sich (fast) zu Tätlichkeiten hinreißen, als der Oberförster die Strafe für den Holzdiebstahl bei ihm eintreiben wollte und nannte den Oberförster einen "Hundspfott" und "Scheißkerl".

Waren die Müllenbacher Ansprüche an sich in Hochpochten für die Adeligen Erben ziemlich unbedenklich, so waren sie selbst bei der Ausübung ihrer Frevel weit aus gefährlicher als ihre Konkurrenten in Ulmen. Als der Oberförster Michels im Mai 1770 den Müllenbacher Schweinehirten zum dritten Male wegen unerlaubten Weidens in Hochpochten zur Rede stellte, wurde er von 6 - 7 in der Nähe befindlichen Müllenbachern, unter denen sich nach seiner Angabe auch der Bürgermeister befand, umringt und trotz seiner Drohung zu schießen, so geschlagen, daß nur das Dazwischentreten eines Mannes aus Laubach ihm das Leben retten konnte.

Im Januar 1779 wurde der Waldförster M. Faber in der Abenddämmerung von Laubacher Holzfrevlern derart mißhandelt, daß er drei Monate später, nach langem Krankenlager, starb (LHAK 1 C 4776).

Anfang des 18. Jahrhunderts hatten sich die Hofleute vor allem der Angriffe der in ihrem Brennholzbezug und dem Weideauftrieb bedrohten Gemeinden zu erwehren. Dies äußerste sich in der immer wiederholten Zerstörung ihrer Gebäude, die nie ganz aufhörte. Der Holzbedarf dieser Höfe für den Wiederaufbau, der Aufbau neuer Höfe und der verstärkte Holzeinschlag für den steigenden Bedarf der Eisenhütten führte zu einem regelrechten Raubbau am Walde. Darüber hinaus erwiesen sich die den Höfen zugewiesenen Feldfluren als zu klein und wurden in den umliegenden Wald nach allen Seiten vergrößert. Beträchtliche Mengen an Weidevieh - die Gemeinden Ulmen, Müllenbach, Laubach und Eppenberg, aber auch Alflen und Lirstal trieben zusammen 800 bis 1000 Stück Vieh ein - und die trotz aller Verbote immer wieder gehaltenen Schafe belasteten und verwüsteten den Wald stark.

Die Mißstände im Wald waren allerdings angesichts des Fehlens forstlicher Kenntnisse und der nicht auf Zuverlässigkeit geprüften Hofleute, die als Waldförster eingesetzt waren, unvermeidlich. Bereits 1714 wurden Unregelmäßigkeiten bei der Holzabrechnung festgestellt und als dann 1723 als der "größte Schaden" moniert wurde: "so zu remedyren, hauptsächlich in der Abhauung der schönsten, auf´m Gleichen stehenden Buchen und Heistern, besteht, die welche die Waldförster nach deren Wohlgefallen unordentlich gegen die Forstordnung bald hier, bald dort, teils zu Kohlen abhauen, teils durch deren Kinder, auch Hirten, anstecken, oder tacendo ein solches, ob sie es gleich sehen, geschehen lassen, und solches schöne Buchenholz zu deren Privatnutzen gebrauchen, dabei auf gefunden worden, daß der streitigen Müllenbacher und benachbarter Dorfschaften Hirten mit Anzündung all´ solcher Bäume, deren eine Menge zu ersehen gewesen, sich erfrecht...", wurde im gleichen Jahr der Schultheiß von Kaisersesch "als ein Mann von Ansehen und Autorität" gegen einen Teil der anzubringenden Rügen (Strafen) sowie die Erlaubnis jährlich 6 Schweine in Hochpochten einzutreiben und dort 12 Wagen Holz zu nehmen, als "Oberinspektor" eingesetzt, damit er auch, wenn nötig, alle Monat im Wald sein könne, "womit pro futuro sowohl die Hofleute als Waldförster" "in Furcht gehalten werden mögen". Deutsch folgte 1734 N. Clasen aus Masburg, der "teils wegen seines weit entfernten Wohnsitzes, der keine genügende Aufsicht gestattete, teils und in erster Linie wegen Holzfrevel, die er zusammen mit seinen zwei Waldförstern begangen hatte, und anderer Verfehlungen 1741 entlassen wurde. Ihm folgte dann der Hofmann Mattes Stoll, der Schwiegersohn des Köhlers H. Berg.

Tiefgreifende Veränderungen der Verhältnisse in Hochpochten brachten Gutachten des kurfürstlichen Oberjägers Groschopp und das Gegengutachten des Freiherrn von Eltz im Jahre 1768 und zwar einmal durch Erlaß einer in eine Eidesformel gekleideten Dienstanweisung für den Oberförster und zum zweiten - was für einige Höfe und die auf ihnen lebenden Menschen existenzvernichtend war - die Verringerung der Anzahl der Höfe.

Die Bestandsaufnahme der Höfe vom 29. Mai 1769 ergab das folgende Bild:

Stollenhof: Wwe. Stollin, Oster-Boden mit Frau und 5 Kindern, Matth. Welling mit Frau und 2 Kindern, 1 Magd, 1 Viehjunge, zusammen 14 Menschen; - Pferde, 19 St. Rindvieh groß und klein, 14 Schweine groß und klein

Fischers Hof: (= Maisfeld) Joh. Fischer mit Frau, 2 Söhne, 1 Tochter, 1 Magd, 2 Hirtenbuben, zusammen 8 Menschen; 2 Pferde, 21 Stück Rindvieh groß und klein, 9 Schweine groß und klein

Steinmannskauler Hof: Anton Alflen mit Frau und 2 Kindern, 1 Viehbub, zusammen 7 Menschen, - Pferde, 14 Stück Rindvieh groß und klein, 10 Schweine groß und klein

Auf dem Höchst: (2 Höfe)

Heinr. Clasen mit Frau und 5 Kindern, zusammen 7 Menschen; - Pferde, 15 Stück Rindvieh, 10 Schweine

Matthes Faber mit 1 Schwester daselbst, 1 Viehmädchen, zusammen 3 Menschen; - Pferde, 7 Stück Rindvieh, 1 Schwein
Anton Greiser mit seiner Frau daselbst, dessen Mutter, 4 Kinder, 1 Magd, zusammen 8 Menschen; - Pferde, 14 Stück Rindvieh, 11 Schweine
Jakob Greiser daselbst, 1 Mensch; 6 Stück Rindvieh
Auf dem oberen Pützfelder Hof: Joh. Schneider junior mit Frau und Vater, 7 Kinder, 1 Magd, zusammen 11 Menschen; 2 Pferde, 6 Stück Rindvieh, 5 Schweine
Auf dem unteren Pützfelder Hof:
Joh. Schneider senior mit Frau, keine Kinder, 1 Magd, 1 Viehjung, zusammen 4 Menschen; - Pferde, 7 Stück Rindvieh, 11 Schweine Stephan Krämer und dessen Frau und 2 Kinder, Schwiegertochter mit 2 Kindern, 1 Viehjung, zusammen 8 Menschen; - Pferde, 6 Stück Rindvieh, 9 Schweine
Auf dem Hunel: Jac. Ferdinand und dessen Frau, 6 Stiefkinder, 2 Mägde, zusammen 10 Menschen; - Pferde, 18 Stück Rindvieh, 12 Schweine
Auf der Mühle: Zerwas Arends mit Frau und 3 Kindern, 1 Magd, zusammen 6 Menschen; 2 Pferde, 13 Stück Rindvieh, 12 Schweine
Auf dem Geradsrodter Hof: Wwe. Katharina Prost, 6 Kinder, 1 Magd, zusammen 8 Menschen; 2 Pferde, 18 Stück Rindvieh, 17 Schweine

Zusammen 94 Menschen, 8 Pferde, 164 Stück Rindvieh, 121 Schweine.

Aufgrund dieser Aufnahme schlug Freiherr von Eltz vor, 5 Höfe und alle Beisassen abzuschaffen, wonach 57 Menschen, 84 Stück Rindvieh, 2 Pferde und 58 Schweine fortfallen sollten. Nur die Nachgenannten sollten bleiben und erhielten am 27.VII.1769 neue Lehnung ( "..." = Pachtzahlung), unter Begrenzung der Viehhaltung. Das Halten von Schafen und Ziegen blieb nach wie vor verboten (Zahl der Menschen nach obiger Aufstellung):
Hof auf dem Höchst: M. Faber und A. Greiser: 11 Menschen - "25 Rtlr.", 23 Mrg. Acker, 5 ½ Mrg. Wiese - 18 Stück Rindvieh, 10 Schweine, 1 Pferd
Giretzother Hof: Wwe. Prost: 8 Menschen - "27 Rtlr.", 20 Mrg. Acker, 4 Mrg. Wiese - 16 St. Rindvieh, 10 Schweine, 1 Pferd
Pützfelder Hof: Joh. Schneider senior: 4 Menschen - "30 Rtlr"., 22 Mrg. Acker, 4 ¾ Mrg. Wiese - 16 St. Rindvieh, 10 Schweine, 1 Pferd
Maisfelder Hof: Joh. Fischer: 8 Menschen - "36 Rtlr., dazu sind 18 Sömmer Hafer zu den beiden Dingtagen nach Polch zu liefern", 21 Mrg. Acker, 4 Mrg. Wiese - 20 St. Rindvieh, 10 Schweine, 1 Pferd

Mühle: Servatius Arenz: 6 Menschen - "14 Rtlr.", 4 ½ Mrg. Acker, 1 ¼ Mrg. Wiese - 6 St. Rindvieh, 10 Schweine, 1 Pferd.

Daß die ausgewiesenen Menschen sich mit allen Mitteln gegen die Vertreibung zu wehren suchten ist allzu verständlich. Doch wo sollten sie Hilfe finden, zumal sich die Adeligen-Erben formal im Recht befanden, weil die Pachtverträge abgelaufen waren. Sie wandten sich mit der Bitte um Hilfe und Schutz an den Kurfürsten als dem einzigen, der den Adeligen-Erben wirksam entgegentreten konnte, doch der war gleichzeitig, wie anfangs schon erwähnt, auch "höchster Erbe". Aber trotz einigen Erleichterungen die ihnen zugebilligt wurden, z.B. das Einbringen der Ernte und statt der sofortigen Räumung, das Räumen innerhalb bestimmter Fristen, war ihr Schicksal entschieden. Der Stollenhof wurde unter heftigem Sträuben seiner Bewohner in Kürze geräumt, die übrigen Höfe zu den bestimmten Terminen. Den abziehenden Hofleuten wurde das Holz ihrer Hofhäuser überlassen. Eine Vorstellung der Hofleute beim Kurfürsten noch ein oder mehrere Jahre in ihren Höfen bleiben zu dürfen, wurde abgeschlagen.

Der Holzeinschlag wurde im 18. Jahrhundert meistbietend versteigert, ebenso wie die zu erwartenden Buchecker. Die Ansteigerer der Buchecker, meist aus den umliegenden Dörfern oder von den Höfen, nahmen eine größere Anzahl von Schweinen gegen Entgelt zum Auftrieb an. Die Versteigerung wurde durch die Herren Pastores zu Mayen, Cochem und Münster, "auf offener Cantzelen" sowie durch den Oberförster auf dem St. Laurentius-Markt zu Masburg bekannt gemacht. Den Hofleuten war es nunmehr nur noch erlaubt, eine genau bestimmte Anzahl Schweine, meist 6 mitunter auch 9, zusammen mit der Herde des Ansteigerers auf die Ecker zu treiben.

Die Steigpreise für die Buchecker konnten von Jahr zu Jahr stark differenzieren, so steigerte 1747 der Broess von Müllenbach für 96 Reichstaler, 1749 Fischer von Hochpochten dagegen für nur 25 Reichstaler. 1763 wurde sogar ergebnislos ausgeboten, die Eicheln waren zwar gut geraten, es waren aber keine Schweine zum Auftrieb zu bekommen.

Auch wenn die Schiefernutzung keine wesentliche Nutzung des Waldes Hochpochten war, so soll sie doch erwähnt werden.

Zu Beginn des 18. Jahrhunderts wird wiederholt die Erneuerung der alten oder die Ausgabe neuer Pachtungen verzeichnet, so 1711, 1718, 1723/24. Von den Nutzungen beanspruchte der Kurfürst als Regal den Zehnt, offenbar nicht ohne Widerstand, denn 1711 wurden dem Johann Welling aus Müllenbach die Leien in Arrest gelegt, und erst nach Verhandlungen bekam er von der kurfürstlichen Kammer die Erlaubnis, in Hochpochten weiter Leien zu brechen. Bei einer Neuverlehnung bekommt H. Arendt 1724 die Grube zunächst mit 3 Freijahren, mit Rücksicht auf die große Mühe und Kosten der Aufräumung der Anlage, und danach "solle der Beständer den Zehenden "Seiner kurfürstlichen Hoheit und den elften Teil den Adlichen Herren Erben geben". Die Schieferbrüche in Hochpochten sind, mit verschiedenen Unterbrechungen, bis ins Ende des 18. Jahrhunderts genutzt worden.

1794 als das linksrheinische Gebiet von den Franzosen besetzt war, wurde der Wald im Rahmen der sog. "Säkularisation" den Adeligen-Erben enteignet und kam in Besitz des Französischen Staates. Auch nach der Übernahme unserer Heimat durch die Preußen im Jahre 1815 verblieb er im Staatsbesitz.

(Anmerkung: Die Einstellung in meine Homepage ist die Erstveröffentlichung dieses Aufsatzes)

Die Grundlage für diesen Beitrag bildet ein umfangreiches Werk von Hermann Wiedemann, der bereits Ende der 20er Jahre , als Revierverwalter der Staatsoberförsterei Mayen, mit den Arbeiten dazu begann und es beinahe 50 Jahre später, als pensionierter Landforstmeister, in seinem 9. Lebensjahrzehnt vollendete und veröffentlichte.

Ein hervorragendes Werk, das neben seiner forstgeschichtlichten Bedeutung auch das Leben unserer Vorfahren und ihre Sorgen eindringlich und verständlich beschreibt. Aus Platzgründen mußte ich mich leider auf eine stark verkürzte Wiedergabe (weniger als 10%) beschränken.


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